Wir über uns

Beratung  bei der Planung, Abnahme und dem Betrieb von Schießstätten auf der Rechtsgrundlage  des § 27 Waffengesetz (WaffG).

Schallmessung und Schallprognose sowie Wallhöhenberechnung

Für die vorgenannten Leistungen biete ich Ihnen in  Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bzw. die  Entschädigung für Zeugen und Sachverständige und für die nachfolgenden Bereiche  meine Unterstützung an:

Offene oder teilgedeckte Schießstände für Einzelgeschosse

Geschlossene Schießstände bis 300 Meter (Raumschiessanlagen) mit und ohne Schießen auf Zwischenentfernungen

Spezielle Schießstände z. B.

  • Schießstände für den Schrotschuss
  • Vogelschießstände
  • Bogenschießstände
  • Schießanlagen für wissenschaftliche und technische Zwecke